Förderung durch KfW und BAFA

BAFA-Förderung

BAFA-Förderprogramme im Überblick
 

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Antragsberechtigte

  • Privatpersonen
  • Angehörige der freien Berufe
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
Gegenstand der FörderungVoraussetzungenArt und Höhe der Förderung
Nahwärmenetze
  • 75 % KWK-Wärme (inkl. industrielle Abwärme)
  • KWK-Anteil muss mind. 25 % beantragen. Der restliche Anteil kann durch EE-Wärme oder industrielle Abwärme aufgefüllt werden.
  • Inbetriebnahme bis zum 31.12.2022
  • Öffentliches Netz
  • Wärmeleitung muss über Grundstücksgrenze der einspeisenden KWK-Anlage hinausgehen
  • Mind. ein Abnehmer, der nicht gleichzeitig Eigentümer oder Betreiber der einspeisenden KWK-Anlage ist
  • Mittlerer Nenndurchmesser <= DN 100:
    • Zuschlag 100 € je laufender Meter
    • Höchstens 40 % der ansatz­fähigen Investitionskosten
    • Max. 20 Mio. € je Projekt
  • Mittlerer Nenndurchmesser > DN 100:
    • 30 % der ansatzfähigen Investitionskosten
    • Max. 20 Mio. € je Projekt
Wärmespeicher
  • Inbetriebnahme bis zum 31.12.2022
  • Wärme muss zu mehr als 50 % aus KWK-Anlagen stammen (EE
  • Wärme oder industrielle Abwärme)
  • Mittlere Wärmeverluste von max. 15 Watt/m²
  • 250 € pro m³ Speichervolumen
  • Max. 30 % der ansatzfähigen Investitionskosten bei Speichern über 50 m³
  • max. 10 Mio. € je Projekt

Merkblatt Wärme- und Kältenetze (KWKG)
Merkblatt Wärme- und Kältespeicher (KWKG)

Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0

AntragsberechtigteGegenstand der FörderungVoraussetzungenArt und Höhe der Förderung
  • Unternehmen
  • Kommunale Betriebe
  • Kommunale Zweckverbände
  • Eingetragene Vereine
  • Eingetragene Genossenschaften, wenn sie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben
  • Planung und Vorbereitung, sowie Entwicklung und Realisierung von "Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0"
  • Ein Wärmenetzsystem 4.0 muss mind. den folgenden Kriterien entsprechen:
    • Anteil EE an der jährlichen Wärmeeinspeisung: 50 %, max. 10 % fossile Energie
    • Vergleichbare oder geringere Kosten als bei konventionellen Wärmenetzen
    • Mind. 100 Netzanschlüsse oder Mindestabnahme von 3 GWh pro Jahr; Ausnahmen sind u.a. bei Nachbarschafts- oder Quartierskonzepten möglich
    • Vorlauftemperatur: 20 °C bis 95 °C
    • Einsatz von saisonalen Großwärmespeichern
    • Die angeschlossenen Strom­verbraucher und -erzeuger weisen mind. eine Schnittstelle für einen markt- oder netz­dienlichen Betrieb ohne manuelle Eingriffe des Betreibers auf
    • Überwachung des Netzes mittels Online-Monitoring
  • Machbarkeitsstudien können mit bis zu 60 % der förderfähigen Kosten gefördert werden, max. 600.000 €.
  • Die Realisierung eines Wärmenetzsystems 4.0 kann max. mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gefördert werden, max. 15 Mio. €.
  • Gemeinkosten sind pauschaliert mit 120 % der förderfähigen Personal­kosten anzusetzen.

Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0

KfW-Förderung

KfW-Förderprogramme im Überblick

Wenn kein Anspruch auf Zuschlagszahlung gemäß § 7a KWKG durch das BAFA besteht

Erneuerbare Energien - Premium

Antragsberechtigte

  • Natürliche Personen, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für den privaten Eigenbedarf nutzen
  • Gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften
  • Angehörige der freien Berufe
  • Landwirte
  • Unternehmen
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände
Gegenstand der FörderungVoraussetzungenArt und Höhe der Förderung
Nahwärmenetze
  • Wärmenetze, die zu mind. 50 % - bei Wärmenetzen zur überwiegenden Versorgung von Neubauten 60 % - mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Mindestwärmeabsatz 500 kWh je Jahr & Meter Trasse im Mittel über gesamtes Netz
  • 60 € je Meter Trasse, höchstens 1 Mio. € bzw. 1,5 Mio. €, wenn Wärme aus Tiefengeothermie­anlagen kommt
  • 1.800 € je Hausübergabestation, falls verbindlicher Anschlussvertrag und kein Anschlusszwang
  • Zusatzförderung von 10 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Bonus)
  • Zusatzförderung von zus. 20 % zum KMU- Bonus aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz bei Austausch ineffizienter fossiler Wärmeerzeuger
Große Wärmespeicher
  • Speicherkapazität von mind. 10 m³
  • Speisung überwiegend aus erneuerbaren Energien 
  • 250 € je m³ Speichervolumen
  • Max. 30 % der Nettoinvestitionskosten
  • Max. 1 Mio. € je Wärmespeicher
Biogasleitungen
  • Biogasleitungen für nicht zu Biomethan aufbereitetem Biogas mit einer Länge von mind. 300 Metern Luftlinie
  • Biogas wird einer Nutzung zur Aufbereitung in Erdgas­qualität, einer KWK-Nutzung oder einer Nutzung als Kraftstoff zugeführt
  • Bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten
Biomasseanlagen zur Verbrennung 
  • Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung
  • Bis zu 20 € je kW installierter Nennwärme­leistung
  • Max. 50.000 € je Einzelanlage
  • Zusätzlich 20 € je kW Nennwärmeleistung bei Anlagen mit besonders niedrigen Emissions­werten (max. 15 mg/m³) möglich
  • Zusätzlich 10 € je kW Nennwärmeleistung für Pufferspeicher mit min. 30l / kW Volumen
  • Max. 100.000 € je Fördervorhaben (inkl. Boni)
KWK-Biomasseanlagen
  • Zur Verbrennung fester Biomasse für die Wärmenutzung mit automatischer Beschickung und einer installierten Wärmeleistung > 100kW, bis zu max. 2 MW
  • 40 € je kW installierter Nennwärmeleistung für förderfähige KWK-Biomasseanlagen.

Erneuerbare Energien - Premium

IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung

AntragsberechtigteGegenstand der FörderungVoraussetzungenArt und Höhe der Förderung
  • Unternehmen mit mehr­heitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund
  • Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von max. 500 Mio €
  • Natürliche Personen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP)
  • Kälte- und Wärmeversorgung 
  • Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung
  • Maßnahme im Einklang mit den Zielen der Stadtentwicklung
  • Hocheffiziente Anlagen bei Maßnahmen zur quartiersbezogenen Wärme- und Kälteversorgung
  • Quartiersbezogene Versorgung über Grundstücksgrenzen der einspeisenden Anlage hinaus und mind. ein Abnehmer (außer Eigentümer oder Betreiber der Anlage)
  • Verbesserung der Energieeffizienz durch die Investitionen in die energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung
  • Bei ÖPP-Modellen: Investitionsgüter von einer kommunalen Gebietskörperschaft, einem rechtlich unselbstständigen Eigenbetrieb bzw. einem Gemeinde­verband oder einem Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafts­hintergrund genutzt
  • Förderung als zinsgünstiges Darlehen
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, max. bis zu 50 Mio € pro Vorhaben
  • Kreditlaufzeit: 10, 20 oder 30 Jahre
  • Für max. 10 Jahre: Darlehen aus Mitteln des Bundes im Zins verbilligt
  • Tilgungszuschüsse in Höhe von 5 % des Zusage­betrages

IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung

IKK - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung

Antragsberechtigte    Gegenstand der FörderungVoraussetzungenArt und Höhe der Förderung
  • Kommunale Gebiets­körperschaften
  • Rechtlich unselbs­stän­dige Eigen­betriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände
  • Kälte- und Wärmeversorgung:
    • Neubau, Erweiterung und Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zur Wärmeversorgung
    • Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungs­systeme zur Kälte- und Wärmever­sorgung
    • Anlagen zur Nutzung indus­trieller Abwärme
    • Dezentrale Wärme- und Kältespeicher
    • Neu- und Ausbau sowie Moderni­sierung von Wärme- und Kältenetzen
  • Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung
  • Maßnahme im Einklang mit den Zielen der Stadtentwicklung
  • Hocheffiziente Anlagen bei Maßnahmen zur quartiersbezogenen Wärme- und Kälteversorgung
  • Quartiersbezogene Versorgung über Grundstücksgrenzen der einspeisenden Anlage hinaus und mind. ein Abnehmer (außer Eigentümer oder Betreiber der Anlage)
  • Verbesserung der Energieeffizienz durch die Investitionen in die energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung
  • Förderung als zinsgünstiges Darlehen
  • Finanzierung von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Kreditvergabe ausschließlich als Direktkredit
  • Kreditlaufzeit: 10, 20 oder 30 Jahre
  • Für max. 10 Jahre: Darlehen aus Mitteln des Bundes zinsverbilligt
  • Tilgungszuschüsse in Höhe von 5 % des Zusage­betrages, maximal 2,5 Mio. €.

IKK - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung

KfW-Energieeffizienprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse

AntragsberechtigteGegenstand der FörderungVoraussetzungenArt und Höhe der Förderung
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in mehrheitlichem Privatbesitz
  • Angehörige der Freien Berufe
  • Contracting-Geber mit Energie-Dienstleistungen an gewerblichen Nichtwohngebäuden
  • Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik
  • Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe, Pumpen
  • Prozesswärme
  • Prozesskälte, Kühl­häuser, Kühlräume
  • Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Neuinvestitionen: Spezifische Endenergieeinsparung von mind. 10 % (Einstiegsstandard) bzw. mind. 30 % (Premiumstandard) ggü. Branchen­durchschnitt
  • Modernisierungsinvestitionen: Spezifische Endenergieeinsparung von mind. 10 % (Einstiegsstandard) bzw. mind. 30 % (Premiumstandard) gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre
  • Einsparung durch die Investitions­maßnahme ist bei Antragsstellung zu quantifizieren und zu bestätigen
  • Förderung als zinsgünstiges Darlehen
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, i.d.R. bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben.

KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse

KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt

AntragsberechtigteGegenstand der FörderungVoraussetzungenArt und Höhe der Förderung
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirt­schaft in mehrheit­lichem Privatbesitz und Gruppenumsatz zw. 500 Mio. € und 4 Mrd. €
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
  • Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Energie­effizienz
  • Innovative Vorhaben zur Neu- bzw. Weiter­entwicklung von Technologien zur Energieeinsparung, zur effizienteren Energie­erzeugung, zur Energie­speicherung und zur effizienteren Energie­übertragung
  • Vorhaben zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Vorhaben im Bereich Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz
  • Modernisierungsinvestitionen, Neuinvestitionen oder innovative Vorhaben müssen zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 % führen
  • Programmgemäßer Einsatz der Mittel ist ggü. der KfW nachzuweisen
  • Förderung als Darlehen
  • Zwischen 15 Mio. € bis max. 100 Mio. € pro Vorhaben
  • Finanzierungsanteil von max. 50 % des Fremdkapitalvolumens

KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt

BMUB-Umweltinvestitionsprogramm

AntragsberechtigteGegenstand der FörderungVoraussetzungenArt und Höhe der Förderung
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
  • Umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung
  • Anlagen und Verfahren mit Demonstrations­charakter im technischen Sinne
  • Erstmalige großtechnische Anwendung der Technologie in D oder erstmaliger Einsatz in neuer verfahrenstechnischer Kombination
  • Das Vorhaben ist i.d.R. 5 Jahre zweckentsprechend zu betreiben
  • Beginn des Vorhabens erst nach Förderzusage                                                                             
  • Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten zinsverbilligt
  • Bei Investitions­zuschüssen: Anteilfinanzierung von bis zu 30 %
  • Für zinsverbilligte Kredite: Laufzeit bis zu 30 Jahre (Die ersten 5 Jahre sind tilgungsfrei)

BMUB-Umweltinnovationsprogramm

Stand: Juli 2017

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