Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der REHAU Industries SE & Co. KG / Bereich Building Solutions

(Stand 10/2023)

1. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme ist ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB bzw. deren Mitarbeiter. Die Teilnahme von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Für bestimmte Veranstaltungen sind zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen formuliert. Wir bitten Sie eigenverantwortlich zu prüfen, inwiefern die Seminarinhalte und -voraussetzungen Ihrem Wissensstand und Lernziel entsprechen. REHAU behält sich vor, die Teilnahme bzw. Anmeldung zu verweigern.

2. Buchung & Anmeldung

Die Teilnehmerzahl für unsere Seminare ist aus technischen und didaktischen Gründen begrenzt. Deshalb werden die Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird verbindlich durch eine von REHAU oder im Namen von REHAU erteilte Anmeldebestätigung.

3. Teilnahmegebühren bei kostenpflichtigen Seminaren

Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühr entnehmen Sie bitte den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen. Weiterhin deckt die Teilnahmegebühr nur die in der Veranstaltungsbeschreibung enthalten Leistungen bzw. die Teilnahme selbst. Die Teilnahmegebühr wird sofort nach Anmeldebestätigung und Rechnungsstellung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. REHAU behält sich vor, Teilnehmern, die bei Veranstaltungsbeginn noch nicht gezahlt haben, die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung zu verweigern. In diesem Fall wird der betreffende Teilnehmer als nicht erschienen angesehen.

4. Gutscheine, Ermäßigungen, Rabatte und Promotioncodes (bei kostenpflichtigen Seminaren)

Sofern Sie über Gutscheine bzw. Berechtigungen für Ermäßigungen, Rabatte und Promotioncodes verfügen, die Sie zum kostenlosen oder ermäßigten Besuch einer Veranstaltung berechtigen, sind diese zusammen mit der Anmeldung einzureichen. Zu einem späteren Zeitpunkt nachgereichte Gutscheine etc. können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall wird die reguläre Seminargebühr fällig.

5. Stornierungen bei kostenpflichtigen Seminaren 

Stornierungen müssen schriftlich an die jeweils im Veranstaltungstermin angegebene Ansprechpartner-Emailadresse der REHAU AKADEMIE oder an die Emailadresse info@rehau.events erfolgen. Bis 10 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung ist eine kostenlose Stornierung möglich. Bei späterer Stornierung wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe als Stornogebühr berechnet. Auch bei Nichterscheinen bleibt der gesamte Teilnahmebetrag fällig.

6. Änderungen, Absagen von Seminaren durch REHAU

REHAU behält sich vor, angekündigte Referenten zu ersetzen und Kursinhalte zu modifizieren. REHAU behält sich vor, Veranstaltungen bis zu 5 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor der jeweiligen Veranstaltung abzusagen, wenn eine zu geringe Teilnehmerzahl die wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt. In diesem Fall erstattet REHAU selbstverständlich bei kostenpflichtigen Seminaren die Teilnahmegebühr; weitere Ansprüche stehen dem Teilnehmer in diesem Fall nicht zu.
Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige durch REHAU nicht steuerbare oder unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars sowie den Ersatz von eventuell angefallenen Reise- oder Übernachtungskosten bzw. Arbeitsausfall.

7. Haftung

Mit dem Seminarangebot der REHAU Akademie vermittelt REHAU seinen Kunden Informationen über die allgemeinen Merkmale und Einsatzbedingungen der dargestellten REHAU-Systeme. Die Schulung ist nicht als einzelfallbezogene Anwendungsberatung zu verstehen. Trotz unserer regelmäßigen Überarbeitung der Schulungsinhalte kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Vollständige Daten und Informationen zu den in diesem Seminar behandelten REHAU Produkten/Systemen finden Sie in den jeweils gültigen technischen Produktinformationen. Diese erhalten Sie durch das zuständige REHAU Verkaufsbüro oder im Internet unter: http://www.rehau.com/ti. Die Einhaltung der in diesen Unterlagen definierten Vorgaben ist verbindlich und wird durch die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung nicht ersetzt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Haftungsansprüche gegen REHAU, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, grundsätzlich ausgeschlossen sind, sofern seitens REHAUs kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung und Verarbeitung der Produkte und die individuelle Prüfung ihrer Geeignetheit im konkreten Anwendungsfall alleine im Verantwortungsbereich des Planers oder Architekten sowie des ausführenden Unternehmens liegt.
REHAU übernimmt keine Haftung für die Inhalte anderer Schulungspartner bzw. deren Trainer und Referenten. Die Verantwortlichkeit von REHAU ist in diesen Fällen auf die sachgerechte Auswahl und Überwachung dieser Dritten beschränkt.

8. Personenbezogene Daten

In Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen erhebt REHAU Ihre personenbezogenen Daten gem. Art. 6 I b DSGVO, um Ihren Auftrag, Bestellungen oder Dienstleistungen, evtl. unter Einbeziehung von Dienstleistern, abzuwickeln. Dazu kann es erforderlich sein, Ihre personenbezogenen Daten an Dritte, wie z. B. Veranstalter oder Referenten, die REHAU bei der Durchführung des Seminars unterstützen, weiterzugeben.
Im Rahmen des berechtigten Interesses (Art. 6 f DSGVO) wird REHAU Ihre Daten auch nutzen, um Sie über weitere eigene, ähnliche Produkte oder Dienstleistungen per E-Mail (auch mittels Newsletter) zu informieren. Sie können dieser Verarbeitung jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten sowie zur Person des Datenschutzbeauftragten erhalten Sie unter www.rehau.de/datenschutz.

9. Foto und Filmaufnahmen

REHAU fertigt im Rahmen des berechtigten Interesses bei Veranstaltungen Foto- und Filmmaterial an. Dieses dient der Dokumentation der Veranstaltung sowie zur Veröffentlichung als Werbe- und Referenzmaterial. Der Teilnehmer hat das Recht, dieser Verwendung aus Gründen, die in seiner Person liegen, zu widersprechen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Soweit solche Gründe vorliegen, bitten wir den Teilnehmer, dies vorab der Seminarleitung mitzuteilen, wir werden dies bei der Dokumentation der Veranstaltung entsprechend berücksichtigen.
Im Übrigen ist die Einwilligung in Foto und Filmaufnahmen ein Teil der vom Teilnehmer zu erbringenden Gegenleistung für die Teilnahme am Seminar. Der Teilnehmer erklärt sich mit einer eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden.

10. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der REHAU Industries SE & Co. KG, sofern in diesen Bedingungen nichts Anderes geregelt ist. Diese stehen online unter www.rehau.com/conditions zur Verfügung oder werden auf Wunsch auch schriftlich übermittelt.

11. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, hätten sie die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung vorhergesehen.

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