Weitere relevante Förderprogramme

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Baden-WürttembergKlimaschutz mit System (EFRE 14-20)

Gemeinden, Städte und Landkreise, die

  • über Klimaschutz­konzepte verfügen
  • am European Energy Award teilnehmen
  • in Klimaschutzkonzepte anderer Landkreise einbezogen sind
  • Ausbau von Wärmenetzen
  • Einbindung von Industrie und Gewerbe
  • Maßnahmen im Bereich Vorbildfunktion der Kommune ggü. Bürgern
  • Max. 40 bis 50 % der förderfähigen Summe
  • Max. 70 % bei Einbindung der Bürgerschaft (z. B. Kam­pagnen, Quartierskonzepte)
  • Min. 100.000 € je Maßnahme
  • Max. 2 Mio. € je Antragsteller
  • Kofinanzierung bestimmter Projekte aus Landesmitteln möglich
  • Höchstfördersatz: 3 Mio. €
12/2020WEITER
BayernFörderung der CO2-Minderung durch Biomasse­anlagen (BioKlima)
  • Natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
  • Personengesellschaften
  • Mehr als 600 t CO2 in 8 Jahren vermeiden
  • Min. 2.500 Vollbetriebs­stunden p.a. erreichen
  • Nur naturbelassenen Biomassebrennstoff verwenden
  • Wärmebelegungsdichten von 1,5 MWh p.a. und Meter neu verlegter Wärmetrasse
  • Grundförderung von 20 € je kalkulatorisch errechneter, eingesparter Jahrestonne CO2; Förderobergrenze beträgt 200.000 € je Projekt
  • Investitionen in neue umweltfreundliche Biomasseheizwerke bis zu 45 % der zuwendungs­fähigen Kosten, maximal jedoch 200.000 €
  • Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 30 % der zuwen­dungsfähigen Kosten
  • Bei Kombination von Investitionen in neue umweltfreundliche Biomasseheizwerke und in Energieeffizienzmaßnahmen beträgt die Förderhöchst­summe 250.000 €
12/2018WEITER
HamburgErneuerbare Wärme
  • Grundeigentümer
  • Dinglich Verfügungs­berechtigte in Hamburg
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Organisationen mit vergleichbarer Ziel­richtung
  • Gefördert werden Solarthermie, Heizungs­modernisierung, Bio­energie, Wärmepumpen, Wärmeverteilnetze und Wärmespeicher.
  • Ziel ist, den Verbrauch von nicht erneuerbarer Energie zu reduzieren sowie CO2-Emissionen zu verringern. 
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei 600 €.
  • Max. Förderbeitrag je Vorhaben: 500.000 €
  • Kumulierbar mit Markanreizprogramm
12/2020WEITER
NRWprogres.nrw

Privatpersonen, freiberuflich Tätige, KMU, Gemeinden und Gemeindeverbände, die

  • an einem offiziellem Programm zur Aufstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzepts teilnehmen.
  • als Teilnehmer des European Energy Award (EEA) auftreten.
  • als Träger von Schulen, Kindergärten, wissen­schaftlichen, sozialen, … Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit auftreten.
  • Wärmeübergabestationen, bzw. Hausanschlüsse
  • Biomasseanlagen in Verbindung mit Solar­thermie (ab 5 m²)
  • Hocheffiziente, dezentrale KWK-Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung bis 50 kWel
  • Wärmenetze, die aus industrieller Abwärme, Abfallverwertungsanlagen, Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien aus Biomasse versorgt werden
  • Geothermie
  • Elektrischer Energiespeicher
  • Mieterstrommodelle

Zusätzlich zu anderen, nicht aus Landesmitteln finanzierten Förderprogrammen

  • 1.000 € bis 1.500 € für Wärmeübergabestationen mit Wärmeleistung 50 kW
  • 1.400 € bis 2.500 € für Feststoffbiomasse-Verbrennungsanlagen
  • 15 bis 25 % der förder­fähigen Kosten von Wärmenetzen
  • min. 1.424 € für 1 kWel dezentrale BHKW
12/2020WEITER
ThüringenFörderung der integrierten ländlichen Entwicklung - Ländliche Infrastruktur
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Natürliche Personen oder Personen­gesellschaften
  • Juristische Personen des privaten Rechts: Ausschließlich im Zusammenhang mit Vorhaben zur dezen­tralen Versorgung mit erneuerbaren Energien (Nahwärme- oder Biogasleitungen)
Förderungsfähig sind Auf­wendungen für den ländlichen Charakter angepasste Infra­strukturmaßnahmen, ins­besondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungs­potenziale im Rahmen der Einkommensdiversifizierung land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe und zur dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien (Nahwärme- oder Biogasleitungen).
  • Bis zu 65 % der förder­fähigen Ausgaben bei Gemeinden und Gemeindeverbänden
  • Bis zu 35 % der förder­fähigen Ausgaben bei natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie juristischen Personen des privaten Rechts
12/2023WEITER


Stand: März 2017

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