Hinweisgebersystem

Über das webbasierte, höchsten Ansprüchen an Datenschutz und -sicherheit genügende Hinweisgebersystem (REHAU Compliance Communication System - CoCoS) können Mitarbeitende, aber auch Dritte, eventuelle Compliance Verstöße jederzeit melden (https://www.bkms-system.ch/REHAU). 

Gemeldet werden können insbesondere:

  • die Nichteinhaltung oder drohende Nichteinhaltung von unternehmensinternen Compliance-Vorgaben (REHAU Code of Conduct und Supplier Code of Conduct)
  • die Nichteinhaltung oder drohende Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben
  • Beschwerden oder Hinweise zu allen menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Risiken bzw. allen menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Pflichtverletzungen nach dem LkSG
  • Hinweise laut jeweils geltender nationaler Gesetzesfassung in Umsetzung der Richtlinie 2019/1937 der Europäischen Union zum Schutz von Hinweisgebern. 

Die über das System eingehenden Hinweise gehen direkt an Group Compliance und werden mit höchster Priorität und streng vertraulich behandelt. Das CoCoS System kann dafür verwendet werden, jegliche Hinweise in Zusammenhang mit Compliance-Verstößen zu melden.

Hinweise zu Compliance-Verstößen können auch per E-Mail oder auf dem Postweg abgegeben werden. 

E-Mail: compliance@rehau.com

REHAU Industries SE & Co. KG
Group Compliance
Helmut-Wagner-Straße 1
95111 Rehau

Details zur Abgabe von Hinweisen finden Sie in der unten aufrufbaren Verfahrensordnung zum Hinweisgebersystem:

08.09.2023 Verfahrensordnung Hinweisgebersystem
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