Durch den Nachweis des präferentiellen Ursprungs einer Ware können beim Export in eine Vielzahl von Ländern (z.B. in die Schweiz, Norwegen, Mexiko, Chile,...) erhebliche Zollvergünstigungen oder Zollfreiheiten erzielt werden.
Hierzu muss dem Zoll nachgewiesen werden, dass die Ware den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens entspricht. Bei Handelswaren und Rohstoffen geschieht das durch eine Lieferantenerklärung, die wir von unseren direkten Vorlieferanten anfordern.
Lieferantenerklärungen werden für folgende Zwecke benötigt:
- Nachweis der Präferenzursprungseigenschaft für unsere eigenen Exporte
- Als rechtlich notwendiges Vorpapier zur Abgabe von Lieferantenerklärungen an unsere Kunden
- Als Nachweis der Ursprungseigenschaft für Vormaterialien (Rohstoffe)
- Als Ursprungsnachweis für die Industrie- und Handelskammern bei Erstellung von Ursprungszeugnissen
Erklärungen zum Ausstellen einer Langzeit-Lieferantenerklärung finden Sie hier:
Lieferantenerklärungen Deutsch
Lieferantenerklärungen Englisch / Explanations supplier's declaration English