Behinderung:
Wir brauchen ein Klima,
in dem man sich outen kann

Lesedauer: 6 Minuten


Vanessa Driessen gehört seit zwölf Jahren zu REHAU, sie ist Executive Assistant COO. Andrè Mattheyer hat 35 Jahre REHAU Erfahrung und ist Senior Time Studies Master. Beide sind unverzichtbare Mitglieder ihrer Teams, geschätzte Kolleg:innen – und beide sind schwerbehindert*. Wir haben uns mit ihnen über Inklusion unterhalten.

Ihr seid bei REHAU offiziell Schwerbehindertenvertreter**. Was heißt das?

Andrè: Wir unterstützen schwerbehinderte Kolleg:innen in unserem Bereich bei allen Fragen, die die Arbeit betreffen. Von der Bewerbung an bis hin zu einer – im schlimmsten Fall – im Raum stehenden Kündigung. Das hat viele bürokratische Aspekte: Wir helfen bei Anträgen, Behördengängen und klären über Rechte auf. Viele wissen gar nicht, welche Stellen zuständig sind, wenn es um die Anerkennung und den Grad ihrer Behinderung geht. Das ging mir damals selbst so, als ich chronisch krank wurde. Da muss man sich erst mal zurechtfinden.
 

Über diesen rechtlichen Rahmen hinaus: Welche Ziele habt ihr als Sprachrohr der Mitarbeitenden mit Behinderung?

Vanessa: Wir wollen Vorurteile abbauen. Als Schwerbehindertenvertretung können wir erst dann unterstützen, wenn wir wissen, dass Kolleginnen und Kollegen betroffen sind. Dafür braucht es ein Klima, in dem sich die Menschen trauen, sich als schwerbehindert zu outen***.

Andrè: Gerade bei Behinderungen, die man nicht sieht, gibt es große Vorurteile. Menschen mit Depressionen, chronischen Krankheiten oder Angststörungen sehen sich oft dem Vorurteil ausgesetzt: Dem fehlt doch gar nichts, der soll sich nicht so anstellen. Und genau da setzen wir an.
 

Wie macht ihr das?

Vanessa: Wir wollen in Zukunft Mitarbeitende und Führungskräfte noch stärker sensibilisieren. Unser Weg ist: Wir geben den Schwerbehinderten in unserem Verantwortungsbereich bei REHAU ein Gesicht. Wir sind da – wir gehören dazu. Wenn es in Teams Konflikte gibt, vermitteln wir und schaffen Bewusstsein für die Bedürfnisse von Schwerbehinderten. 

Andrè: Ganz konkrete Dinge helfen dabei, ein inklusives Umfeld zu schaffen. Nehmen wir diesen Fall: Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter soll eine Dienstreise ins Ausland unternehmen, hat aber eine schlimme Angststörung und kann nicht fliegen. Das muss die Führungskraft wissen, um entsprechend zu planen und Erwartungen anzupassen. Dafür braucht es das schon erwähnte Outing, aber auch empathische und aufgeklärte Führungskräfte und Teammitglieder.
 

Bietet REHAU ein gutes Arbeitsumfeld für Menschen mit Behinderung?

Andrè: Beim Thema Arbeitsplatzgestaltung: ja! Wir arbeiten in unserem Zuständigkeitsbereich schon lange an Barrierefreiheit in vielerlei Hinsicht. Man denkt immer nur an Rollstuhlrampen, aber es geht zum Beispiel auch darum, einen Rückzugsraum für den Diabetiker zu schaffen, wo er sich in Ruhe Spritzen setzen kann. Oder genug Toiletten in naher Umgebung für die Morbus-Crohn-Patientin, die schlimme Darmprobleme hat. 

Vanessa: Das ist das eine, da sind wir schon gut dabei. Das andere ist ein gesellschaftliches Thema: Wie inklusiv sind wir alle im Umgang miteinander? Da haben wir als Gesellschaft noch viel zu tun, nicht nur bei REHAU. Von dieser Entwicklung wollen wir ein Teil sein.
 

Danke, Vanessa und Andrè, für das offene Gespräch!
 


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„Wir geben den Schwerbehinderten in unserem Verantwortungsbereich bei REHAU ein Gesicht. Wir sind da – wir gehören dazu.“


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„Gerade bei Behinderungen, die man nicht sieht, gibt es große Vorurteile.“


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*Menschen sind nach § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist und wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Der Grad der Behinderung, nicht zu verwechseln mit „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE), wird auf Antrag durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden festgestellt, die gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis ausstellen.

**In Deutschland muss eine Schwerbehindertenvertretung in allen Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen "nicht nur vorübergehend", das heißt länger als sechs Monate, beschäftigt werden (§ 177 SGB IX).

***Im Jahr 2017 gab es in Deutschland rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen, dies entspricht 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung. Mehr als 75 Prozent der Schwerbehinderten sind über 55 Jahre alt.

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