Jedenfalls seit dem Urteil des EuGH vom 04.07.2020 ist der Änderungsbedarf der HOAI in der Diskussion – die Verunsicherung in der Praxis ist seit dem hoch. Nun hat der Bundesrat der Gesetzesvorlage zugestimmt – die neue HOAI kommt. TGA-Planer, Architekten und auch Bauherren müssen sich mit einigen wichtigen Neuregelungen vertraut machen. Wie verändert sich die Honorargestaltung? Was ist mit dem altbekannten Mindestsatz? Was ist bei Angeboten und Verträgen zu beachten? Gibt es neues Berechnungsmodelle?
In diesem Online-Seminar reden wir Klartext. Dr. Hendrik Hunold, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, klärt auf, worauf es in der Zukunft für Sie ankommt, damit Ihre Abrechnung passt und Sie zu Recht und Geld kommen.